Allgemeine Lizenzbedingungen
Einplatz- oder Mehrplatz-Lizenz
Falls nicht ausdrücklich anders angegeben, handelt es sich bei dem Preis für die Software, d.h. Software-Lizenz, grundsätzlich um ein
einfaches, nicht ausschließliches und nicht übertragbares Nutzungsrecht auf einem
Einplatz-Entwicklersystem.
Sollen unsere Software-Komponenten auf mehr als einem Entwicklerrechner installiert und eingesetzt werden, benötigen Sie die entsprechende Anzahl an Entwicklerlizenzen.
Beispiel:
In Ihrer Firma sind 3 Entwickler beschäftigt, von denen zwei Entwickler Software erstellen, in denen unsere Entwickler-Komponenten zum Einsatz kommen. Beide Entwickler arbeiten unabhängig voneinander auf zwei
getrennten Computersystemen. In diesem Fall benötigt Ihre Firma demzufolge zwei Entwicklerlizenzen unserer Software-Komponenten.
Benötigen Sie mehr als 5 Entwicklerlizenzen, bitten wir Sie, sich direkt mit uns in Verbindung zu setzen, damit wir Ihnen ein entsprechendes Angebot unterbeiten können.
Ausnahme:
Sie sind alleiniger Entwickler und verwenden für Ihre Entwicklung abwechselnd einmal einen Desktop-PC und einen Laptop. In diesem Fall gestatten wir Ihnen die Installation auf bis zu 2 Entwickler-Systemen ohne dass Sie eine 2-fach Lizenz erwerben müssen. Selbstverständlich erlauben wir auch eine mehrfache Installation unserer Entwickler-Komponenten auf unterschiedlichen Testsystemen zum Zwecke des Debuggens.
Hinweis
Die Anzahl benötigter Entwickler-Lizenzen hat nichts mit der Anzahl der Installationen Ihrer Anwendungen auf den Endkundensystemen zu tun! Ihre Anwendungen, in denen Sie unsere Komponenten verwenden, dürfen
uneingeschränkt und
ohne weitere Runtime-Lizenzgebühren weitergegeben werden.